Allgemeines
Rettungsdienst im Landkreis Weilheim-Schongau -- Bayerisches Rotes Kreuz
Durch das Personal des Rettungsdienstes im BRK Kreisverband Weilheim - Schongau werden jährlich ca. 17.000 Einsätze durchgeführt, davon rund 5.000 Notfall- und Notarzteinsätze. Die Fahrzeuge legen dabei eine Stecke von 453.767 Kilometern zurück.
Organisation und Gliederung
Chefarzt Dr. Wilhelm Fischer
Rettungsdienstleiter Michael Limbrunner Limbrunner@kvweilheim-schongau.brk.de
Fahrzeuge
3 Notarzteinsatzfahrzeuge
Personal Hauptamtlich
30 Rettungsassistenten
17 Rettungssanitäter
5 RA - Praktikanten
3 ZDL oder FSJ
Ehren-/Nebenamtliches Personal
Rettungsassistenten
Rettungssanitäter
Rettungsdiensthelfer / Sanitäter
Rettungswachen
Klicken Sie bitte auf das Bild um auf diese Rettungswache zu kommen
Der Rettungsdienst in Bayern
In Bayern wird der Rettungsdienst durch das bayerische Rettungsdienstgesetz geregelt.
In der Regel umfassen drei bis vier Landkreise bzw. kreisfreie Städte einen Rettungsdienstbereich (Weilheim - Schongau, Bad Tölz - Wolfratshausen, Garmisch - Partenkirchen). Die so gebildeten Rettungszweckverbände übertragen die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport u.a. den jeweiligen Hilfsorganisationen. Im Landkreis Weilheim - Schongau wird der Rettungsdienst alleinig durch das BRK durchgeführt.
In jedem dieser Bereiche gibt es eine Rettungsleitstelle, die alle Einsätze koordiniert.
Die beauftragten Hilfsorganisationen sind verpflichtet, innerhalb von 12 Minuten eine qualifizierte medizinische Versorgung zu leisten.
Deshalb ist ein flächendeckendes Netz an Rettungswachen nötig. Nur so kann die Hilfsfrist überall eingehalten werden. Nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land.
Die Kosten...
des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden bei uns in Bayern gemäß dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz geregelt.
Eine Vereinbarung über die Höhe der Benutzungsentgelte wird getroffen von:
Der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände
Dem Landesverband Bayern der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Den Landesverbänden der Hilfsorganisationen
Diese Vereinbarung muss dann noch vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr genehmigt werden.
Wenn jedoch in den Hilfsorganisationen wie z.B. dem Bayerischen Roten Kreuz keine Helfer tätig wären, die ihre Freizeit in den Dienst am Nächsten investieren würden, dann wären die Kosten für Rettungsdienst und Krankentransport mit Sicherheit wesentlich höher.
Die Kosten im einzelnen:
Krankentransport
Grundgebühr pro beförderte Person 33,11 €
Zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 1,65 €
Notfalleinsatz
Pauschale pro beförderte Person 520,00 €
Unabhängig der gefahrenen Kilometer
Notarzteinsatz
Pauschale pro behandelter Person 668,00 €
Unabhängig der gefahrenen Kilometer und
inkl. 148.- € Pauschale Bereitschaftsvergütung für den Notarzt
Kalkulationsgrundlage dieser Benutzungsentgelte sind die für Bayern geschätzten Einsatzzahlen und die Betriebskosten bis zum 01.01.2009.
Hohe Kosten !?
Aber schließlich ist der Rettungsdienst in Bayern für Sie an allen 365 Tagen im Jahr da. Also rund um die Uhr und überall. Jedes der 1000 bereitstehenden Fahrzeuge ist mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal besetzt. Die Einsatzsteuerung erfolgt durch 26 Rettungsleitstellen und mehr als 290 Rettungswachen.
Die Kosten für den Krankentransport und Rettungsdienst sind überall gleich. Ihr Anteil beträgt in der Regel ca. 13.- €.
In Bayern werden jedes Jahr weit über 1,2 Mill. Einsätze durchgeführt. Zum Wohle aller, die Hilfe benötigen. Dabei sind unsere Mitarbeiter mehr als 45 Mio. Kilometer unterwegs.
Bei Tag und Nacht – rund um die Uhr.
Ca. 80% aller Einsätze werden von Fahrzeugen und Personal des Bayerischen Roten Kreuzes durchgeführt.
Was tun im Notfall ?
Im Falle eines Notfalles wissen viele nicht, wie sie reagieren sollen. Und das, obwohl es auf Sekunden ankommt.
Damit schnell und richtig geholfen werden kann, sind folgende Maßnahmen nötig:
1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen:
- Retten aus dem Gefahrenbereich
- Bedrohlicher Blutungen stillen
- Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Atemspende bei Atemstillstand
- Herz - Lungen Wiederbelebung bei Kreislaufstillstand
2. Richtige Notfallmeldung durchgeben:
- Wo geschah es ?
- Was ist geschehen ?
- Wie viele Verletzte ?
- Welche Art von Verletzungen ?
- Warten auf Rückfragen !
3. Erste –Hilfe – Maßnahmen einleiten
Die entsprechenden Hilfeleistungen lernen Sie in unserem Erste–Hilfe–Kurs
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