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Rettungsdienst

Leiter Rettungsdienst

Herr
Michael Limbrunner

Tel: 0881 / 9290-17

Johannes- Damrich Str. 5
82362 Weilheim

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • dem Rettungsdienst,
  • die Notaufnahmen der Krankenhäuser und
  • dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,

Der Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Bayerische Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

In Bayern wird der Rettungsdienst durch das bayerische Rettungsdienstgesetz geregelt. In der Regel umfassen drei bis vier Landkreise bzw. kreisfreie Städte einen Rettungsdienstbereich (Weilheim - Schongau, Bad Tölz - Wolfratshausen, Garmisch - Partenkirchen). Die so gebildeten Rettungszweckverbände übertragen die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport u.a. den jeweiligen Hilfsorganisationen. Im Landkreis Weilheim - Schongau wird der Rettungsdienst alleinig durch das BRK durchgeführt. In jedem dieser Bereiche gibt es eine Rettungsleitstelle, die alle Einsätze koordiniert.

Die beauftragten Hilfsorganisationen sind verpflichtet, innerhalb von 12 Minuten eine qualifizierte medizinische Versorgung zu leisten. Deshalb ist ein flächendeckendes Netz an Rettungswachen nötig. Nur so kann die Hilfsfrist überall eingehalten werden. Nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land.

 

Die Kosten..

des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden bei uns in Bayern gemäß dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz geregelt. Mehr Information zu den Kosten erfahren Sie hier.

Im Rettungsdienst gibt es sehr viele Abkürzungen und Fachwörter. Ein Teil davon wird hier erklärt.

  • RTW
  • NEF und NA
  • KTW
  • Hintergrund, UG-Rett und SEG
  • HVO und First Responder
  • Rettungswagen (RTW)

    Rettungswagen (RTW) kommen schwerpunktmäßig bei  Notfall- und Notarzteinsätzen, aber auch im Rahmen von zeitkritischen Krankentransporten zum Einsatz.

     

    Jede Rettungswache in Bayern ist mit einem oder mehreren Rettungwagen ausgestattet. Die Regelbesatzung besteht aus zwei Personen, darunter mindestens ein Rettungsassistent / eine Rettungsassistentin bzw. Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin. Der Fahrer / die Fahrerin des RTW verfügt üblicherweise über eine Rettungssanitäter-Ausbildung.

     Mehr erfahren Sie hier.

  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

    Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) dienen zum schnellen Zubringen des Notarztes an die Einsatzstelle.

     

    Dort trifft das NEF in der Regel mit einem Rettungswagen (RTW) zusammen, weshalb man bei dieser Form des Notarztdienstes vom Rendezvous-System spricht.

     Mehr erfahren Sie hier.

  • Krankentransportwagen (KTW)

    Krankentransportwagen (KTW) werden im Regelfall für disponierbare und zeitunkritische Einsätze im Rettungsdienst vorgehalten. Übliche Einsatzanlässe sind z.B. Einweisungs-, Heim- oder Ambulanzfahrten sowie Verlegungen.

    Obwohl KTW primär nicht für Notfalleinsätze vorgesehen sind, führen sie trotzdem eine Basisausstattung mit, welche eine qualifizierte Erstversorgung von Notfallpatienten erlaubt.

    Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) besteht die Besatzung eines KTW aus einem Rettungssanitäter oder einer Rettungssanitäterin sowie einem Fahrer / einer Fahrerin mit üblicherweise mindestens Qualifikation zum Rettungsdiensthelfer.

    Mehr erfahren sie hier. 

Es gibt Situationen die nur schwer verständlich sind wenn man mit dem Rettungsdienst Alltag nichts zu tun hat. Es kommen mehrere Fahrzeuge zu einem Einsatz ob wohl es nur einen Patienten gibt. Ein Rettungswagen schaltet plötzlich das Blaulicht aus und dreht um. Zu einem Einsatz kommt ein Rettungswagen uns es steigen Sanitäter in Jeans und T-Shirt aus. Hier finden Sie Antworten zu der ein oder anderen Frage.

  • Storno

    Weshalb werden Blaulichtfahrten gelegentlich abgebrochen?

    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Rettungsdienstfahrzeug per Funk auf der Anfahrt durch die Rettungsleitstelle abbestellt wird.

    Zum einen kann das daran liegen, dass ein Arzt oder ein anderer kompetenter Helfer bereits am Notfallort eingetroffen ist und dabei festgestellt hat, dass es sich um eine Fehlmeldung oder um keinen akuten Notfall handelt.

    Zum anderen kann es auch sein, dass ein näher gelegenes Rettungsmittel unvorhergesehen wieder einsatzklar wird und den Notfall übernimmt. Das ursprünglich vorgesehene Fahrzeug bricht somit seine Einsatzfahrt ab.

  • Stop and Go

    Was steckt dahinter, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht langsamer

    fährt als der übrige Verkehr?

    Gelegentlich gerät der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges in die Zwickmühle:

    Meistens erfordern die Verletzungen eines Patienten den schnellstmöglichen Transport in die Klinik. Auf der anderen Seite sind es aber gerade diese Verletzungen, die den Fahrer dazu zwingen, schon die kleinsten Erschütterungen zu vermeiden.
    Aus diesem Grund verhält sich der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges manchmal nicht so, wie es für einen Unbeteiligten logisch erscheint: Er schleicht gewissermaßen mit Blaulicht auf dem Weg in die Klinik dahin. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich deshalb möglichst rücksichtsvoll verhalten, so dass ein ungehinderter Transport erfolgen kann.

  • Mehrere Fahrzeuge

    Rettungs- und Notarztdienst bestehen vielerorts aus zwei Fahrzeugen: Rettungswagen  und Notarzteinsatzfahrzeug, auch ,,NEF" genannt, mit dem der Notarzt eintrifft.
    Dieses System hat vor allem in ländlichen Gebieten Vorteile:

    Das wendigere und schnellere Notarzteinsatzfahrzeug ist in der Lage, einen größeren Bereich abzudecken. Sobald der Patient medizinisch versorgt und die Transportbegleitung durch den Notarzt nicht erforderlich ist, kann der Notarzt gegebenenfalls zu einem weiteren Einsatz herangezogen werden. Währenddessen bringt die Rettungswagenbesatzung den Patienten in die Klinik.

  • Transportfähigkeit

    Weshalb dauert es oft so lange, bis der Verletzte abtransportiert wird?
    Früher ging man davon aus, dass es das Beste sei, einen Patienten möglichst schnell in die Klinik zu bringen. Nach den heutigen Erkenntnissen der modernen Notfallmedizin ist die schnellstmögliche Erbringung zum Teil klinischer Leistungen am Patienten absolut lebensnotwendig und müssen vor Ort eingeleitet werden.
    Erst wenn die Transportfähigkeit des Patienten hergestellt ist, wird er mit dem geeignetsten Rettungsmittel (Rettungswagen, Krankenwagen oder Rettungshubschrauber) in die dafür geeignete Klinik gebracht. Dort können anschließend weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden.

  • Unterstützungsgruppe Rettungsdienst

    Der reguläre Rettungsdienst, der von den Zweckverbänden finanziell getragen wird, ist in der Lage, das Aufkommen an Notfall- und Krankentransporten optimal abzudecken.

    Trotzdem kann es vorkommen, dass außergewöhnlich viele Notfälle zur gleichen Zeit passieren. Auch in der Nacht und plötzlichem Eisregen könnten Engpässe entstehen, die zu einer Verlängerung der Hilfsfristen führen.

    Das Bayerische Rote Kreuz hält diese Verlängerung für nicht hinnehmbar.

    Daher hat das BRK den ,,Hintergrund-Dienst" geschaffen.

    Der Dienst kann in verschiedenen Stufen von der Rettungsleitstelle  nachalarmiert  werden. Ehrenamtliche mit entsprechender Fachausbildung, die auch sonst regelmäßig im Krankentransport und Rettungsdienst eingesetzt sind, sowie hauptamtliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes, die sich ehrenamtlich für diesen Dienst zur Verfügung stellen, kommen zum Einsatz. Sie werden über Funkpiepser zu Hause alarmiert. So können in kürzester Zeit weitere Rettungsfahrzeuge besetzt werden. Da es für diesen Sonderdienst keine öffentlichen Mittel gibt, ist das Rote Kreuz besonders stolz, dass sich ehrenamtliche Kräfte für diese zusätzliche Dienstleistung zu Verfügung stellen.
    Gut ausgebildetes Personal und über die medizintechnischen Normen ausgestattete Fahrzeuge sind Garanten für einen einwandfrei  funktionierenden Rettungsdienst im Landkreis Weilheim - Schongau.

    Dadurch dass unsere ehrenamtlichen Helfer in ihrer Freizeit alles stehen und liegen lassen um den regulären Rettungsdienst zu unterstützen kommen diese Helfer oft nicht in der gewohnten Uniform zu Ihnen.

  • Helfer vor Ort (HVO)

    Im ländlichen Gebiet vergeht mehr Zeit als in der Stadt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. des Notarztes. In Randgebieten kann sich die Zeitspanne ausdehnen, die sich bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Eis- und Schneeglätte) nochmals verlängert. Anderseits ist die erfolgreiche Primärversorgung von Notfallpatienten u.a. von kurzen Einsatzzeiten abhängig.

    Aufgrund der Erkenntnis, dass eine deutliche Verkürzung des therapiefreien Intervalls nur möglich ist, wenn gut ausgebildete Ersthelfer, die direkt vor Ort sind, mit den Sofortmaßnahmen beginnen und diese bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes weiterführen, haben die BRK-Bereitschaften mit dem Aufbau der Einrichtung "Helfer vor Ort" begonnen und werden diese überall dort, wo es notwendig und sinnvoll ist in ganz Bayern einrichten.

    Im Landkreis Weilheim - Schongau stellt das BRK an folgenden Orten einen HVO:

    • Birkland
    • Huglfing
    • Peißenberg
    • Peiting
    • Penzberg
    • Seeshaupt

     

     

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Bitte beachten Sie die die Datenschutzinformation Rettungsdienst. (externer Link)