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Fördermitglied werden

Ansprechpartnerin

Frau
Andrea Lange

Tel: 0881 9290 - 15

Johannes Damrich Str. 5
82362 Weilheim

Werden Sie Fördermitglied im BRK Kreisverband Weilheim-Schongau!

  • Über 12.000 Fördermitglieder – das finanzielle Rückgrat des BRK

Ihre Beiträge ermöglichen beispielsweise:

  • Schnelle Versorgung nach Unfällen und bei Katastrophen
  • Ausbildung von Ersthelfern & Rettungsschwimmern
  • Bessere Chancen für Kinder
  • Förderung sozialer Projekte (Wohlfahrts- und Sozialarbeit)
  • “Helfer vor Ort” für schnelle medizinische Erstversorgung
  • Steuerlich absetzbar (bis 200 € reicht der Kontoauszug als Nachweis)

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Sie genießen eine weltweite Rückholversicherung, eine Rückholung im Todesfall sowie die Betreuung mitgereister Angehöriger.

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Der DRK Rückholdienst:

Als Mitglied im Deutschen Roten Kreuz sind Sie Teil einer starken und weltweit aktiven Gemeinschaft. Wir sind für Sie da, wenn Sie selbst einmal Hilfe benötigen:

 

Ausführliche Informationen zum Leistungspaket "Rückholschutz Ausland Plus+ "finden Sie unter:

www.drkflugdienst.de

 

Online Formular

Antrag Fördermitgliedschaft

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Ja, ich möchte ab
förderndes Mitglied im BRK-Kreisverband Weilheim-Schongau werden.

Förderbetrag

oder

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich den BRK Kreisverband Weilheim-Schongau bis auf Widerruf, meinen Mitgliedsbeitrag mittels SEPA-Lastschrift von meinem Konto einzuziehen
Informationen zur SEPA-Lastschrift: Die Vorabinformation zum Lastschrifteinzug (Pre-Notification) wird gesondert versandt und gilt gegebenenfalls für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus. Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags entspricht dem Eintrittsdatum. Die Beträge werden immer am 20. des Monats, in dem sie fällig sind, eingezogen. Fällt der 20. nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am darauffolgenden Bankarbeitstag. Bei Beitragserhöhungen wird der Differenzbetrag noch (zu oben genannten Bedingungen) im aktuellen Kalenderjahr eingezogen (Gläubiger ID: DE1424000000006604).
Datenschutz: Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten erhoben werden. Vorstehende Daten werden zur Betreuung Ihrer Mitgliedschaft und zu Informations- und Spendenzwecken von uns selbst oder einem unserer Vertragspartner verwendet. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für folgende Zwecke: Vertragserfüllung, Verwaltung von Fördermitgliedern, Druck Mitgliederausweise, Werbemaßnahmen, Zuwendungsbescheinigungen, Ehrungen, Rückholung In- und Ausland für Fördermitglied/Familienangehörige und Fundraising. Die Rechtsgrundlage für die Erfüllung Ihrer Fördermitgliedschaft ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO, §§ 5 und 7 Abs. 1 der BRK Satzung. Über Rotkreuzarbeit informieren wir Sie in unregelmäßigen Abständen und bitten Sie ggf. um die Erhöhung Ihres Förderbeitrags auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. F DS-GVO. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Das Einverständnis können Sie formlos (Kontaktdaten s. o.), mit Wirkung für die Zukunft ohne nachteilige Folgen für Sie jederzeit widerrufen. Nach Beendigung einer Fördermitgliedschaft orientiert sich die Speicherung Ihrer Daten an den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ihre Daten werden für die Dauer von 10 Jahren nach § 147 Abgabenordnung aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken o. ä. Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Weilheim-Schongau, Johannes-Damrich-Str. 5, 82362 Weilheim. Tel: 0881 92 90 15, E-Mail-Adresse: Foerdermitglieder@kvwm-sog.brk.de. Unseren betrieblichen Datenschutzkoordinator erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: datenschutz@kvwm-sog.brk.de. Die Kontaktdaten sind darüber hinaus im Internet unter www.kvweilheim-schongau.brk.de verfügbar. Die Beitrittserklärung hat solange Gültigkeit, bis ich sie dem BRK-Kreisverband Weilheim-Schongau gegenüber schriftlich widerrufe. Ihr Beitrag ist im Rahmen des § 10 b des EStG steuerlich absetzbar.